15.04.2025 PDF

Bald wieder Krieg

– mit der Grundgesetzreform zur neuen Kriegstüchtigkeit

 

Mit der Reform des Grundgesetzes im März 2025 haben der Bundestag und der Bundesrat dem Bund und den Ländern mehr Freiheiten in Sachen Staatsverschuldung verschafft. In den Debatten im Bundestag oder in der Kommentierung in der Presse wurde einerseits schon deutlich, warum und wie das gemacht wurde, andererseits wurde es aber öfters mit Schönfärberei und schlicht falschem Zeugs vermischt. Dieser Text soll einordnen, was beschlossen wurde und warum.

Die ersten beiden Teile erklären und kritisieren, was Union, SPD und die Grünen sich für die zukünftige Regierungsarbeit wünschen: Deutschland soll kriegstüchtig werden, und dies in besonderen Maße. Hier geht es um die Gründe und Ziele der Reform. Dieser Teil unterstellt eine ungefähre Ahnung, was haushaltspolitisch gemacht wurde: War ursprünglich der Plan schlicht zwei große kreditfinanzierte Sondertöpfe für Verteidigung und Infrastruktur in Höhe von 1 Billion Euro zu gründen, sah die Sache nach den Verhandlungen mit den Grünen etwas komplizierter aus. Bislang gab es die sogenannte „Schuldenbremse“ im Grundgesetz, die eine gewisse Beschränkung für die Bundesregierung in der Haushaltspolitik enthielt. Die gilt grob auch weiter, aber mit einer gewichtigen Ausnahme: Für Ausgaben für Militär und Zivil- und Bevölkerungsschutz dürfen zukünftige Bundesregierungen so viele Schulden machen, wie sie für nötig halten, wenn das Parlament zustimmt. Hier gibt es quasi keine Beschränkung mehr im Grundgesetz. Mit der Grundgesetzgesetzänderung wurde zwar noch keine konkrete Militärausgabe beschlossen, aber gleichwohl jede Form der Selbstbeschränkung für alle künftigen Bundeshaushalte aufgehoben.

Zusätzlich wurde ein Sondervermögen über 500 Mrd. € gegründet. Zukünftige Regierungen dürfen in diesem Umfang auch andere bestimmte Projekte, etwa im Bereich der Infrastruktur, mit Schulden finanzieren.

Für diejenigen, die sich die haushaltspolitischen Details genauer erklären wollen und überhaupt wissen wollen, wie das mit der Staatsverschuldung funktioniert, gibt es in diesem Text einen ausführlichen Nachtrag am Ende, in dem relativ voraussetzungslos auf das Thema Staatsverschuldung und Grundgesetz eingegangen wird.

1. Das Ziel der Grundgesetzreform – Deutschland soll für seine wirtschaftliche Weltmacht schnell kriegstüchtig werden

Die Welt wird gerade neu vermessen. Niemand wartet auf Deutschland, und niemand wartet auf Europa. Wir sehen das neoimperiale Streben von Russland, und wir sehen, wie unsere Sicherheit gefährdet ist. Wir sehen, wie die Zölle aus den USA und die Überkapazitäten aus China unser Wirtschaftsmodell gefährden. Die alte Ordnung ist noch nicht ganz weg, und die neue Ordnung ist nicht da. Aber unser Anspruch muss doch sein, dass wir mitreden, dass wir die Demokratie verteidigen, dass wir unsere Werte und Interessen hochhalten und dass wir für sie eintreten. Ich bin stolz darauf, in einem freien und demokratischen Europa aufgewachsen zu sein. Aber es ist jetzt unsere verdammte Aufgabe, dass wir dieses freie und demokratische Europa verteidigen. Und dafür legen wir heute mit diesen Grundgesetzänderungen einen wichtigen Grundstein. Ich bitte um Zustimmung.“ (Lars Klingbeil, SPD, S. 27743f)1

Anlass für die Grundgesetzänderung ist nichts geringeres als die Veränderung der Weltordnung, die gerade stattfindet. Diese Veränderung findet Klingbeil nicht gut, aber wenn sie schon stattfindet, dann sollte Deutschland da allemal mitreden. Und mitreden wird dann gleichgesetzt mit „verteidigen“. Wie dieses defensive Wort mit dem Anspruch bei der neuen Weltordnung mitzumischen zusammen passt, dazu gleich mehr. Als Akteure der Veränderung der Weltordnung zählt Klingbeil die drei Weltmächte Russland, USA und China auf, legt ihnen allerdings recht unterschiedliche Sachen zu Last. Bei Russland geht es um die Aneignung fremder Territorien mittels Krieg, bei den USA um Zölle, bei China um ein zu erfolgreiches Kopieren des deutschen Wirtschaftsmodells. Das lässt sich anhand der Debattenbeiträge im Bundestag genauer bestimmen:

„Die Umstände – darauf hat der Kollege Klingbeil hier gerade noch einmal hingewiesen – werden vor allem von Putins Angriffskrieg gegen Europa bestimmt. Es ist nämlich ein Krieg gegen Europa und nicht nur ein Krieg gegen die territoriale Integrität der Ukraine.“ (Friedrich Merz, designierter Bundeskanzler, S. 27744)

Merz ordnet die neue schuldenfinanzierte Aufrüstung Deutschlands jetzt mit dem deutlichen Hinweis ein, dass Russland zwar auch die Ukraine angegriffen hat, damit aber zugleich auf Europa abzielt. Europa und damit Deutschland befindet sich im Krieg mit Russland, so das Urteil. Und das ist schon bemerkenswert, weil bislang der offizielle Ton immer war, dass Deutschland oder die EU oder die NATO sich in gar keinem Krieg mit Russland befinden würde. Das ist zwar immer noch nicht das Eingeständnis, dass Deutschland aktiv (und nicht bloß reaktiv) stellvertretend in der Ukraine einen Krieg mit Russland führt, aber doch recht nahe dran.

Jetzt gibt es den Krieg allerdings schon 3 Jahre, zwischenzeitlich gab es ja auch schon mal das 100 Mrd.-Paket von Scholz („Zeitenwende“). Aber der Anlass, die ganze Sache neu zu interpretieren und jetzt eine Billion Euro zusätzliche Schulden für die Kriegstüchtigkeit zu projektieren, liegt mitnichten in Russland, sondern im Westen, sprich den USA. Aber der Reihe nach:

1.1. Russland

Russland hat die Ukraine aus zwei Gründen angegriffen, die miteinander zu tun haben, aber durchaus getrennt betrachtet werden können.2 Einmal ging es Russland darum, die neue nationale Identitätspolitik in der Ukraine, die mit dem Maidan begann, rückgängig zu machen. In der Ukraine war bis zum Maidan die vom Westen als sogenannte Schaukelpolitik bezeichnete Politik Usus. Es gab einen Wechsel von eher russisch orientierten Regierungen und westlich orientierten Regierungen. Keine dieser Regierungen wollte aber mit dem Westen oder Russland vollständig brechen. Das hatte politökonomische Grundlagen, die Ukraine konnte sich – so die Auffassung der diversen Regierungen – ökonomisch weder einen Bruch mit der einen oder anderen Seite leisten.

Die politische Elite dieser Schaukelpolitik, auch die der westlich orientierten Regierungen, wie z.B. der von Julia Timoschenko, kam überwiegend aus dem Osten der Ukraine, schlicht weil dort die große Industrie ansässig war und die Eroberung der politischen Macht die Unterstützung von Oligarchen brauchte. Kulturell, also sprachlich, religiös und erinnerungspolitisch war der Osten der Ukraine russisch geprägt.

Die Maidan-Bewegung kam zu dem Schluss, dass aus der Ukraine nur etwas mit völliger Westorientierung werden könne und für diesen Weg hielt sie, bzw. die folgenden Regierungen, es für wünschenswert, nach und nach russisch-kulturelle Elemente aus der nationalen Identität herauszudrängen. In der Folge wurde versucht, die russische Sprache aus den Behörden zu verdrängen und erinnerungspolitisch wurde die Sowjetunion nicht mehr als Befreier von Nazi-Deutschland gewürdigt, sondern als russisches Kolonialgefängnis. Daher die Aufwertung des zeitweise mit den Nazis kollaborierenden Bandera zum neuen Nationalhelden oder die Umdeutung des millionenfachen Hunger-Tods von Bauern nicht nur in ukrainischen Gebieten der Sowjetunion aufgrund von Zwangsabgaben in 1930ern zu einem gezielten russischen Auslöschungswillen an Ukrainer*innen – Stichwort Holodomor.

Russland hat diese neue kulturell anti-russische ukrainische Politik zum Anlass genommen, zunächst die Krim zu annektieren, weiter die regionalen Autonomiebewegungen im Osten der Ukraine zu unterstützen und sich schließlich entschieden, mit dem Einmarsch in die Ukraine, die Selenskyj-Regierung zu beseitigen. In dem Zuge hat es weitere Ost-Gebiete der Ukraine in das eigene Staatsterritorium eingegliedert, bzw. beansprucht dies.

Der Kampf Russlands für einen bestimmten ukrainischen Nationalismus, der sich weiterhin auch kulturell-russisch verortet, ist ein Kampf um einen freundlich gesinnten Vorhof. So haben es die ukrainischen Regierungen nach dem Maidan ja auch gesehen, wenn sie ihren Kampf innerhalb der Ukraine für einen anderen ukrainischen Nationalismus, der sich von russisch-kulturellen Elementen zu befreien habe, vorangetrieben haben. Sie zielten darauf ab, sich von dem Russland-Vorhof-Status zu befreien, um sich ganz souverän anderen Machtblöcken – EU und NATO – als Vorhof anschließen zu können. Und in dieser Vorhof-Frage und ihren sicherheitspolitischen Konsequenzen lag und liegt der eigentliche Stachel für den Übergang der Gewaltfragen in der Ukraine:

Der zweite Kriegsgrund für Russland war und ist Folgender: Die völlige Westorientierung der Ukraine zielte auf die Eingliederung nicht nur in die EU, sondern in die NATO ab. Russland hat das als Angriff auf seine Sicherheit, sprich die atomare Parität mit den USA, angesehen und darüber hinaus deutlich gemacht, dass Russland den stationären Vormarsch der NATO nicht nur in der Ukraine nicht tolerieren will, sondern die bereits vollzogene Ausweitung der NATO auf den ehemaligen Ostblock als respektlos und feindlich gegenüber der Atommacht Russland betrachtet. Insofern war der Einmarsch in die Ukraine durchaus als Beispiel gemeint, was auch anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks blühen könnte, wenn sie sich weiterhin und verstärkt als atomare Bedrohung Russlands durch die NATO hergeben.

Um es nochmal deutlich zu machen: Russland hat nie gegen die Mitgliedschaft der Staaten in der EU Kriegsdrohungen ausgesprochen. Es hat Kriegsdrohungen gegenüber der Mitgliedschaft im NATO-Bündnis ausgesprochen und im Fall der Ukraine praktisch wahr gemacht.

Die NATO-Staaten – wenn auch nicht offiziell als NATO selbst – haben bis Trumps erneuter Präsidentschaft die Ukraine im Kampf gegen Russland unterstützt und zwar so, dass die Ukraine nie gewinnen konnte, wohl aber sich mit einem Reststaat, der über einen Großteil des Territoriums gebietet, behaupten konnte – mit verdammt vielen Toten auf russischer und ukrainischer Seite. Diesen Abnutzungskrieg haben die NATO-Staaten unterstützt und in Gang gehalten. Den sicherheitspolitischen Rechtsanspruch Russlands, dass die Ukraine militärisch neutral zu bleiben habe, wollten sie keinen Millimeter akzeptieren.

Die NATO-Staaten haben dabei gemeinsame, aber eben auch unterschiedliche Ziele verfolgt. Mit der mittlerweile nur noch von den EU-Staaten hochgehaltenen regelbasierten Weltordnung, war in Bezug auf die Ukraine vor allem eins gemeint: Keinem Staat der Welt soll es erlaubt sein, einfach mit militärischer Gewalt Grenzen zu verschieben.

Dieses Mittel der Staaten, ihre nationale Machtbasis zu vergrößern, war in der Geschichte der bürgerlichen Staaten ja durchaus sehr lange populär, wie die Kolonialgeschichte, aber auch zahlreiche kleinere und größere Kriege in Europa belegen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde dieses Mittel vor allem durch die USA aus dem Verkehr gezogen. Fortan sollte zwischen den Staaten die überlegene nationale Wirtschaftsmacht das einzige erlaubte Mittel sein, um andere Staaten fertig zu machen, zu erpressen und durch Angebote sich selbst gewogen zu machen. Darüber hat sich die Staatenwelt dann sortiert in Über- und Unterordnungsverhältnissen. Der Nutznießer dieses zwischenstaatlichen Prinzips war erstmal die USA, die sich so die ganze Welt als Bereicherungsplattform für das US-Kapital aufbereitet hat. Profiteure waren dann nach und nach auch andere Staaten, allen voran Deutschland. Deutschland ist es gelungen, als kleines Land ohne große militärischen Fähigkeiten, mittels seiner wirtschaftlichen Macht den Block der EU- und Eurostaaten zusammenzuschweißen, der wiederum Deutschlands Interessen dient und als dessen Führungsmacht Deutschland auftritt. Die Basis dafür war und ist die regelbasierte Weltordnung und so ist dann Deutschland mit dem EU- und Euro-Bündnis im Rücken eine Führungsmacht in der Welt geworden.

Das Prinzip der regelbasierten Weltordnung ist also nicht das Ende des Imperialismus, sondern eine eigentümliche Variante desselben. Dafür brauchte es aber eine Menge Gewalteinsatz, um dieses System zwischen den Staaten zu etablieren. Dafür stand die NATO – zumindest bis Trump. Zunächst musste überhaupt der Ostblock beseitigt werden, damit überhaupt das Kapital weltweit herumfuhrwerken konnte. Nach dem Ende des Ostblocks war der immense Gewalthaushalt der NATO aber gar nicht überflüssig geworden. Für die USA fiel der Auftrag die regelbasierte Weltordnung zu verteidigen zusammen mit der Durchsetzung des Anspruchs die überlegene Militärmacht schlechthin zu sein. Um diese Ansprüche durchzusetzen, war dann durchaus der eine oder andere kriegerische Regimewechsel fällig. Für Deutschland und die anderen EU-Staaten waren diese Aktionen der USA in der Regel unterstützenswert, weil sie ihre wirtschaftliche Machtentfaltung in der Welt eben nur auf Grundlage der absoluten militärischen Überlegenheit der USA durchführen konnten. Relativ zu diesem Anspruch der USA, bzw. der von den USA angeführten NATO war Russland ein einziges Ärgernis. Russland kann mit seinem aus der Sowjetunion geerbten und aufrechterhaltenen Atomarsenal als einzige Macht in der Welt der USA versichern: Im Zweifelsfall können wir dich vernichten, sei es auch um den Preis, dass dann Russland selbst in Schutt und Asche liegt.

In der Ukraine ging es jetzt um das doppelte: Deutschland wollte sich die Ukraine mit ihren Rohstoffen und billigen, aber qualifizierten Arbeitskräften als seinen verlängerten Hinterhof im Rahmen der EU beiordnen und so seine Weltmachtgeltung ausbauen. Für dieses Projekt brauchte Deutschland die militärische Absicherung der USA. Die USA wollte über den Umweg der Integration der Ukraine in die EU mehr einen Hebel, um dann die Ukraine nach und nach in die NATO-Kriegspläne einzubinden. Davon haben sich alle Regierungen – bis Trump – einen strategischen Vorteil in der Überwindung des atomaren Patts mit Russland versprochen. Daher die militärische Unterstützung der Ukraine.

Allerdings haben die NATO-Staaten Wert darauf gelegt zu behaupten, dass sie keinen Krieg mit Russland führen würden, auch keinen Stellvertreterkrieg (Russland hat das freilich ebenso behauptet). Alles was die NATO an Beiordnung des ehemaligen Ostblocks gemacht hat und machen wollte, sei bloß ein harmloses Eingehen auf Wünsche von dort vorhandenen souveränen Staaten, über das sich Russland gar nicht zu beschweren braucht, vor allem nicht hat.

 

Wie bereits in den anfänglichen Bemerkungen zum neuen Urteil von Merz, dass Russland einen Krieg gegen Europa führt, hingewiesen wurde, verdankt sich die neue enorme Aufrüstungsinitiative nicht allein dem Umstand, dass Russland in der Ukraine seine Ziele seit 2022 in neuer Qualität militärisch verfolgt. Das neue Urteil über Krieg und Frieden in Europa verdankt sich dem Strategiewechsel des bislang wichtigsten Verbündeten:

1.2. USA

Die USA hat in der Politik selber einen handfesten Streit darüber, wie die Interessen der USA in der Welt am besten zur Geltung kommen sollen. Jetzt ist Trump wieder an der Macht mit dem Unterschied zur ersten Amtszeit, dass er den Senat, das Parlament und den obersten Gerichtshof auf seiner Seite hat. Damit können er und seine „MAGA-Bewegung“ jetzt richtig loslegen.

Er hat deutlich gemacht, dass er Grenzverschiebungen nicht für ein No-Go, die territoriale Integrität von Staaten nicht für ein unhintergehbares Prinzip hält. Für die USA hat er da gleich mal Grönland, Kanada, Panama und den Gaza-Streifen ins Auge gefasst.

Das macht sich zugleich in der Betrachtung des Ukraine-Krieges geltend. Er will, dass dort die Waffen zeitnah schweigen und drängt die Ukraine dabei, von Russland eroberte Gebiete aufzugeben. Den Druck auf die Ukraine erhöht er, indem er zeitweise die bisherige militärische Unterstützung aussetzt. Die Friedensverhandlungen treibt Trump direkt voran, indem er mit Putin und Selenskyj verhandelt – ohne irgendwelche Absprachen mit den europäischen Staaten. (alles Stand 01.04.2025) Die Überwindung des atomaren Patts mit Russland ist ihm nicht so wichtig.

Er hält das Engagement der USA in Europa eher für eine Ressourcenverschwendung, die den EU-Staaten ein flottes Leben erlaubt, weil sie sich auf die USA verlassend, relativ wenig für Militär ausgeben. Die NATO-Verpflichtung ist ihm keine Verpflichtung mehr, sondern mehr ein potentielles Angebot innerhalb von Deals, die sich für die USA unmittelbar auszahlen sollen. Dabei sind die EU-Staaten, insbesondere Deutschland, für Trump Gegner, die wirtschaftlich von den USA mit einem Handelsüberschuss schmarotzen.

Kurzum: Die bisherige Weltordnung hat den USA vor langer Zeit mal genutzt, heute ist sie aber ein Instrument der anderen Staaten aufzusteigen und damit die USA klein zu machen, so Trump. Daher hat Trump kein Interesse mehr diese Weltordnung durch die überlegende US-Militärgewalt zu schützen, im Gegenteil ist es ihm Recht, hie und da rabiat gegen bisherige Gepflogenheiten der Diplomatie zu verstoßen, die sich aus der bisherigen Weltordnung entwickelt haben.

 

All das kommt in den Debattenbeiträgen im Bundestag zur Sprache. Allerdings merkt man den Beiträgen an, dass das neue Verhältnis zu den USA noch in der Diskussion ist. Der zukünftige Bundeskanzler formuliert dies so:

Nun können wir diese Verteidigung nicht allein; das können wir heute nur zusammen mit den Amerikanern in der NATO. Aber das wollen wir Schritt für Schritt auch besser selbst können durch eine europäische Verteidigung.“ (Merz, S. 27745)

Hier wird nüchtern festgehalten, dass Deutschland seine derzeitigen Interessen in der Welt aktuell und auf mittlere Sicht gar nicht ohne die USA verfolgen kann. Merz will aber, dass sich Deutschland schrittweise selbstständig macht. Allein diese ersten Schritte verlangen schon eine ungeheure Verschuldungs- und Aufrüstungsinitiative.

Die Dringlichkeit unterstreicht Florian Oßner (CDU/CSU) mit folgenden Zahlen:

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat nicht nur die europäische Friedensordnung erschüttert, sondern auch die sogenannte Friedensdividende zunichte gemacht. Gaben wir 1975 noch 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung aus, waren es knapp 40 Jahre später, also 2015, nur noch 1,2 Prozent, also gerade mal ein Drittel davon. Das alles war nur möglich, weil wir blind auf die Unterstützung der USA haben vertrauen können. Mit dieser alten Gewissheit ist es bekanntlich seit wenigen Wochen vorbei.“ (27776f.)

So gibt dieser Bundestagsabgeordnete dem Trumpschen Eindruck, dass sich die europäischen Staaten ein flottes Leben auf Grundlage der militärischen Anstrengungen der USA gemacht haben, recht. Zugleich lässt sich auch diesem Beitrag entnehmen, dass man den USA weiterhin irgendwie vertrauen will, also auf eine Zusammenarbeit hofft, aber dies nicht mehr blind machen kann.

Alexander Dobrindt (CDU/CSU) formuliert das Verhältnis zu den USA schon etwas härter:

Heute richten sich nicht nur die Augen Europas auf Berlin, sondern auch die Augen Washingtons und die Augen Moskaus. Die politische Wahrheit ist schlichtweg die: Wenn man sich nicht wehren kann, dann wird man von den einen ignoriert und von den anderen attackiert. Diese Realität müssen wir annehmen. Und wenn wir in einer Zeit leben, in der Europa für eine vermeintliche Schwäche bestraft wird, dann ist Deutschland eben zur Stärke verpflichtet, meine Damen und Herren. Auch dieses Signal geben wir heute.“ (S. 27757)

Die USA ignoriert schlicht die Interessen Deutschlands und macht, was sie will. Und wenn in der Welt von Dobrindt Russland und die USA einfach auf Grundlage ihrer militärischen Stärke in der Welt rumpfuschen, dann bliebe Deutschland gar keine Alternative als selber so ein militärischer Kraftprotz zu werden, um sich Respekt zu verschaffen. Dies ist dann schon deutlicher auch gegen die USA gerichtet.

Es bleibt mal wieder den Grünen überlassen, das Recht Deutschlands in der Welt so hervorzuheben, dass in diesem Lichte die USA schon längst nicht mehr nur ein unzuverlässiger Bündnispartner ist, sondern direkt ein Gegner, wenn nicht gar ein Feind:

Zur neuen geopolitischen Realität gehört leider auch, dass der neue US-Präsident und seine rechtsradikalen Freunde in den USA im Innern daran arbeiten, die Demokratie abzuschaffen; und im Außen droht Donald Trump anderen Ländern mit militärischer Besatzung und Gewalt. Die NATO-Zusammenarbeit mit einem demokratischen Europa und die Sicherheit der Ukraine stellt er offen infrage. Dieser autoritäre Zangengriff aus Ost und West zielt auf das Fundament der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung.“ (Sven-Christian Kindler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, S. 27770)

Ein kleines Zwischenfazit: Wenn einleitend zur Debatte Klingbeil von der SPD die Welt der Machtblöcke damit bebildert, dass die USA Zölle erhebt und China mit seinem Export das deutsche Wirtschaftsmodell gefährde, dann muss man sagen: Dafür wird jetzt keine Billion Euro Schulden locker gemacht. Es geht um eine viel höhere Ebene der Staatenkonkurrenz, nämlich um die Konkurrenz der Waffen.3 Die deutsche Politik nimmt sich ernsthaft vor, in der kommenden Zeit die militärische Gewalt der USA, die sie bislang für ihre Zwecke in der Welt brauchte, durch eigene Kraft innerhalb eines noch zu schaffenden europäischen Militärblocks zu ersetzen, bis hin zu dem Ziel der amerikanischen Gewalt etwas entgegenzusetzen. Die Machtansprüche in der Welt werden nicht aufgrund der veränderten Politik der USA angepasst, sondern die Gewaltmittel sollen sich den Machtansprüchen anpassen.

Deutlich wird, dass Deutschland mit der neuen Aufrüstungsinitiative nicht nur der alten – auch von Obama und Biden vorgebrachten – Kritik nachkommen will, dass Deutschland innerhalb des NATO-Bündnisses etwas mehr Geld ausgeben solle.

Mit der Reform des Grundgesetzes bereitet sich Deutschland darauf vor, in den kommenden Jahren seine Weltwirtschaftsmacht um eine militärische Weltmacht zu ergänzen. Das wollen die treibenden politischen Parteien zusammen mit den europäischen Verbündeten schaffen. Und um in diesem noch zu schaffenden militärischen Machtblock dann eine Führungsrolle einnehmen zu können, wird den kommenden Regierungen ein hoher neuer Finanzspielraum eingeräumt:

„Jetzt kann Deutschland wirklich stark sein und eine Führungsrolle übernehmen, genau die Führungsrolle, die wir den anderen versprochen haben, die wir den anderen zugesagt haben.“ (Dr. Ingeborg Gräßle, CDU/CSU, S. 27769)

Bevor die Grundgesetzreform durch die Verhandlungen mit den Grünen nochmal modifiziert wurde, hatte der zukünftige Bundeskanzler Merz eine Gesamtsumme benannt, die er mit der Reform an neuen Schulden erreichen will: 1 Billion Euro für die Verteidigung und Infrastruktur. Diese Summe verdankt sich – wie schon zuvor die 100 Mrd. von Scholz – nicht einer vorherigen Bedarfsanalyse. Die einprägsame Größe ist selbst ein Statement. Waren die 100 Mrd. € noch als ein Signal an die Welt gedacht, dass man gemeinsam mit den USA gegen Russland vorgehen will, sind die 1 Billion Euro durchaus so dimensioniert, dass die Welt daran erkennen soll, dass Deutschland ernsthaft daran arbeiten will, die bisherige US-Militärunterstützung der eigenen Weltwirtschaftsmachtansprüche schrittweise zu substituieren und auch ein militärisches Gegengewicht zu den USA zu entwickeln.

 

Nebenbei: Das Credo von CDU/CSU, SPD und Grünen ist, dass Deutschland sich jetzt auf die europäischen Staaten verlassen müsse, weil man sich auf die USA nicht mehr verlassen kann. Das Credo ist weiter, dass die angedachte europäische Verteidigungsgemeinschaft nur was taugt, wenn Deutschland da eine Führungsrolle hat – wie sonst sollte man sich darauf verlassen, dass die Partner den deutschen Interessen dienen? Der rechtsradikale Standpunkt, in Deutschland vertreten durch die AfD, sieht dagegen gerade in den supranationalen Verpflichtungen innerhalb EU ein Ausverkauf des deutschen Nationalegoismus. Sie agitieren die Bevölkerung für ein starkes Deutschland, das sich nur auf sich selbst verlassen kann und daher auch eine rein nationale Rüstungsinitiative vorantreiben müsse. Man wird sehen, ob dieser Standpunkt bei der nächsten Wahl in 4 Jahren viel mehr Leuten einleuchtet. Der finanzielle Spielraum ist freilich auch für dieses Projekt mit der Grundgesetzänderung geschaffen.

1.3. Was haben die Infrastruktur, die Wirtschaftsförderung und der Klimaschutz mit der Kriegstüchtigkeit zu tun?

Der Grund für die Änderung des Grundgesetzes ist das Ziel Deutschland kriegstüchtig zu machen. Die Verteidigungsausgaben müssen gehörig steigen.

„Meine Damen und Herren, unsere Sicherheit darf nicht durch haushaltspolitische Zwänge gefährdet werden. Wir müssen weg vom fiskalisch Machbaren hin zu verteidigungsbereiten Streitkräften, für das Hier und Jetzt und für morgen, meine Damen und Herren. Damit gilt zukünftig für unsere Sicherheitsvorsorge ein einfacher Satz: Bedrohungslage steht vor Kassenlage. (Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung, S. 27756)

Das ist das „Whatever it takes“ in Sachen Kriegstüchtigkeit. Dazu gehört die Aufrüstung der Streitkräfte mit modernsten Gerät und auch die Erhöhung der Anzahl an Soldaten, ggf. mit einer neuen Wehrpflicht. Zugleich sind mit der Grundgesetzänderung und mit dem neuen Sondertopf über 500 Mrd. € weitere Ziele angesprochen. Dies hat in der Bundestagsdebatte für einige Verwirrung gesorgt, so als ob die vielen neuen Schulden für alles mögliche eingeplant sind. Daher sollen hier die Debattenbeiträge Schritt für Schritt eingeordnet werden.

Als CDU/CSU und SPD noch zu zweit die ersten Pläne für die Reform des Grundgesetzes ausgeheckt haben, war nur von Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur die Rede. Dann wurde mit den Grünen verhandelt, und diese Partei ist stolz darauf, zusätzliche Ziele in das Grundgesetz eingeflochten zu haben. Das ist einerseits ein Kompromiss, andererseits scheinbar gar kein hart erkämpfter, weil die Union und SPD können mit allen Zusätzen gut leben.

 

Die Grünen haben dafür gesorgt, dass künftige Bundesregierungen auch Ausgaben „für die Nachrichtendienste“ und „für den Schutz der informationstechnischen Systeme“ zukünftig mit soviel Schulden finanzieren können, wie sie wollen, bzw. das Parlament ihnen in Haushaltsplänen genehmigt. Diese Konkretion dessen, was „Verteidigungsfähigkeit“ bedeutet, haben der CDU und SPD eingeleuchtet. Wer Krieg führen will, braucht die Geheimdienste, um den Feind besser einschätzen zu können und im Innern nach feindlichen Spionen oder sonstigen Unruhestiftern (z.B. Kriegsgegnern) zu suchen. Und die Kommunikation muss auf jeden Fall klappen und darf nicht gehackt werden, sonst kann man seinen Truppen nicht mitteilen, wo sie den Feind effektiv umbringen können und der Feind darf da wiederum nicht mitlauschen, sonst nutzt er die Informationen um den Gegenschlag zu planen; ganz zu Schweigen von (Des-)Informationskampagnen des Feindes, die die eigene Bevölkerung unwillig machen sollen, sich für den Krieg herzugeben.

 

Die Grünen haben weiter darauf aufmerksam gemacht, dass ein Staat Kriege nur erfolgreich führen kann, wenn das zivile Hinterland gegen die erwartbaren Schläge des Feindes zwar nicht geschützt, aber einigermaßen geschützt ist. Als Repräsentant der Länder darf Thomas Strobl von der CDU das nochmal erklären – seines Zeichens stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen von Baden-Württemberg:

Äußere und innere Sicherheit sind freilich zwei Seiten einer Medaille. Die Lage erfordert auch zusätzliche Vorkehrungen in die innere Sicherheit. Wenn wir nun die äußere Sicherheit militärisch signifikant stärken – was richtig ist –, dann müssen wir auch etwas zum Schutz der Zivilbevölkerung im Inneren unseres Landes tun. Das heißt: Der Bevölkerungsschutz muss gestärkt werden. Das gilt für das Technische Hilfswerk. Und ich freue mich darüber, wenn heute die Botschaft von diesem Hohen Haus ausgeht, dass auch die Feuerwehren, das Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG und andere Organisationen der Blaulichtfamilie gestärkt werden. Nur dann erreichen wir eine gesamtgesellschaftliche Verteidigungsfähigkeit.“ (S. 27764)

Die Kriegsfähigkeit hängt also nicht nur davon ab, ob Soldaten feindliche Soldaten totschießen können und die eigenen verheizten Soldaten durch neue Soldaten ersetzt werden, sondern von einem irgendwie gearteten zivilen Leben, das die Wirtschaft im Krieg am Laufen hält, damit die Ressourcen für den Krieg auch im Krieg noch produziert werden. Daher gibt es innerhalb jeder militärischen Logik den Gesichtspunkt des Zivilschutzes. Bei jedem Schlag des Feindes sollten Möglichkeiten bestehen, dass einige Leute den Schlag vielleicht überleben, z.B. in Bunkern. Bei jedem Schlag des Feindes sollten, wenn es geht, Menschen aus verschütteten Häusern geborgen werden können. Eine notfall-medizinische Versorgung sollte beachtet werden.

Die Grünen freuen sich nun, dass dieser Gesichtspunkt des „Zivil- und Bevölkerungsschutz“ es durch ihren Verhandlungserfolg ebenso in die Reform der Schuldenbremse aufgenommen wurde. Da hatte die SPD und CDU/CSU nichts gegen. Und das Technische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz freuen sich tatsächlich über diese Würdigung und hoffen auf zusätzliches Geld, das freilich durch eine neue Regierung samt Parlamentsmehrheit erstmal beschlossen werden muss.

 

Weiter haben die Grünen folgende Ausnahme von der Schuldenbremse gefordert und von der SPD und CDU bekommen: „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“. Damit legt das Grundgesetz der Haushaltspolitik keine Beschränkungen in Hinsicht Schuldenmachen mehr auf, wenn es darum geht, anderen Staaten im Kriegszustand Waffen zu liefern, die Energieinfrastruktur im Ausland aufrechtzuerhalten oder schlicht dort den Zivilschutz zu unterstützen. Damit sendet Deutschland das Signal aus: Wo die USA sich zurücknimmt, will Deutschland mit seiner Kreditmacht ggf. einspringen können – whatever it takes.

 

Die Infrastruktur ist ein weites Feld. Für diese Ausgaben gibt es keine völlige Entgrenzung in Sachen neuen Schulden. Hier wurde ein umfangreicher Sondertopf von 500 Mrd. € eingerichtet, den zukünftige Regierungen ausgeben dürfen. Wie steht das jetzt zur Lockerung der Schuldenbremse? Ist das ein „Auch“ oder gibt es dort einen Zusammenhang? Zunächst ein Debattenbeitrag von Sonja Eichwede (SPD), die den Sondertopf eigentlich als etwas völlig getrenntes ansieht:

Für mich steht fest: Endlich lösen wir den Investitionsstau in unserem Land auf. Wir Sozialdemokraten haben lange dafür gekämpft, dass wir die engen Fesseln der Schuldenbremse, der Zukunftsbremse lösen und endlich handeln. Denn nur wer investiert, kann die Zukunft gestalten. Wir haben es immer wieder auch von Unternehmen und von Wirtschaftswissenschaftlern gehört: Jeder Euro, den wir heute nicht investieren, kostet morgen doppelt so viel in Form von maroder Infrastruktur, verschlepptem Wachstum, abgehängten Regionen und nicht vorhandenen Wettbewerbschancen.“ (S. 27779)

Schulen sind renovierungsbedürftig, Brücken, die Bahn und vieles mehr in Deutschland. Das ist seit langem common sense in der Politik. Und die Grünen und die SPD wollten seit langem mehr Schulden aufnehmen, um hier etwas zu tun. Das würde sich wirtschaftspolitisch lohnen. Sonja Eichwede sagt jetzt: Und nun haben wir es geschafft, den künftigen Bundesregierungen und den Ländern mehr finanziellen Spielraum zu geben.

Ob das die Wahrheit über das jetzige Sondervermögen für Infrastruktur ist, da lässt sich dran Zweifeln. Immerhin hat die FPD ein solches Vorgehen in der verflossenen Regierung immer abgelehnt und zwar unter kräftigem Beifall der CDU/CSU.

Dass ein solches Sondervermögen jetzt kommt und gerade jetzt fällig ist, liest sich bei Alexander Dobrindt (CDU/CSU) anders:

„Es geht schlichtweg darum, dass wir Schutz brauchen im Militärischen und im Wirtschaftlichen. Das ist die Aufgabe, die wir zu lösen haben. Und ja, zur Herstellung dieser Sicherheit gehört die wirtschaftliche Stabilität dazu. In den letzten drei Jahren ist unsere Wirtschaft nicht gewachsen, meine Damen und Herren, sie ist sogar geschrumpft. Aus einer Stagnation wurde eine Rezession, und es ist unsere Aufgabe, jetzt dafür zu sorgen, dass sich keine Depression entwickelt. Dazu gehört die Bereitschaft, zu investieren, auch stärker als in der Vergangenheit, und dafür zu sorgen, dass Möglichkeiten, in die Infrastruktur zu investieren, gegeben sind. Da sind wir einer Meinung.“ (27757f.)

Hier wird jetzt schon stärker auf den Zusammenhang von Kriegstüchtigkeit und Wirtschaftswachstum hingewiesen. Nicht schon immer, aber gerade jetzt, da Deutschland militärisch selbstständiger werden will, braucht es Wirtschaftswachstum, induziert durch ein staatliches Infrastrukturprogramm. Der Standpunktwechsel, der mit der großen Schuldenoffensive eingeleitet wird, wird aus dem Zitat deutlich: Die Sicherheitspolitik soll nicht einfach die wirtschaftlichen Erfolge in der internationalen Konkurrenz absichern, sondern die Wirtschaft soll in den Dienst genommen werden, um die militärische Durchsetzungsfähigkeit des Staates sicher zu stellen.

Und hier hat die Infrastruktur prinzipiell einen Dual Use, die der CDU-Politiker Strobl so erklärt:

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Krieg findet heutzutage nicht nur auf dem Schlachtfeld statt. Es ist klar: Wir erleben bereits heute eine hybride Kriegsführung. Cybercrime, Cybersabotage, Cyberspionage und Cyberwar sind leider Alltag. Die Bedrohungen durch Desinformationskampagnen und Propaganda sind immens. Deutschland wird immer stärker im Cyberraum verteidigt. Das bedeutet, dass wir in Krisen- und Verteidigungszeiten ausfallsichere und geschützte Kommunikationswege brauchen. Das ist für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Staates, aber auch für die Bürger essenziell. Deswegen brauchen wir ein leistungsfähiges Glasfaser- und Mobilinfrastrukturnetz sowie zusätzliche redundante Kommunikationsinfrastrukturen. Die Investitionen in die digitale Infrastruktur müssen dringend weitergeführt werden. (…) Die Länder sind die Anwälte der Kommunen. Unsere Kommunen bewältigen vielfältige Aufgaben. Sie sind die Keimzelle der Demokratie. Sie sind die Orte der Wirklichkeit in friedlichen Zeiten, freilich auch in der Krise. Sie sind die nimmermüden Kümmerer vor Ort. Und die Infrastruktur ist im Wesentlichen kommunal, von den Krankenhäusern bis zur digitalen Glasfaserinfrastruktur. Die kommunalen Haushalte sind zunehmend mit Ausgaben belastet. Bei der Erledigung von Aufgaben des Bundes durch die Kommunen muss deshalb endlich eine auskömmliche Finanzierung dauerhaft sichergestellt werden. Es ist wahr: Straßen, Brücken und kommunale Krankenhäuser sind Teil unserer Landesverteidigung. Auch deshalb stehen wir an der Seite unserer Kommunen.“ (27764f.)

Während Teile der SPD so tun, als wenn mit dem Sondertopf Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse für die Länder ein lang verfolgtes politisches Ziel realisiert wird, macht der Landesminister für das Innere klar: Vorher war die durchaus als prekär gewusste Infrastruktur ein notwendiges Übel im Rahmen normaler haushaltspolitischer Abwägungen. Jetzt gilt es, das Land auf den Krieg vorzubereiten und da kann man sich marode Brücken, über die kein Panzer fahren kann, einfach nicht leisten. Dem kann sich auch die SPD nur anschließen:

„Wir können den Sicherheitsbegriff im Jahr 2025 nicht allein auf verteidigungsspezifische Angelegenheiten begrenzen. Die Sicherheitsfragen sind viel weiter gehend. Ohne eine funktionierende Infrastruktur ist das nicht zu leisten.“ (Dr. Nina Scheer, SPD, S. 27768)

Bleibt noch ein letzter Punkt zu klären: Was hat jetzt der „Klimaschutz“, auf den die Grünen Mitverhandler so stolz sind, mit dem ganzen deutschen Weltmachtprojekt zu tun?

Der „Klimaschutz“ kommt in zweifacher Weise bei den Grundgesetzänderungen vor. Einmal wird aus dem grundgesetzlich neu geschaffenen Sondervermögen von 500 Mrd. € 100 Mrd. € in das bereits bestehende Sondervermögen „KTF“, sprich Klima- und Transformationsfonds, umgeschichtet. Das steht so im neuen Grundgesetzartikel 143 (h). Da der Zweck des KTF recht weit gefasst ist, kann damit auch die CDU/CSU gut leben, die zuvor der alten Regierung vorgeworfen hat, den Klimaschutz über die Wirtschaftspolitik zu stellen. In der Debatte zeigt Nina Scheer (SPD) die Vereinbarkeit so auf:

„Bestandteil der Reform der Schuldenbremse ist ebenso, dass auch Verausgabungen für den Zivilschutz, für den Bevölkerungsschutz, für Nachrichtendienste, für informationstechnische Systeme, für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten enthalten sind, alles Dinge, die schon von Alexander Schweitzer erwähnt wurden und die längst Bestandteil des Umgangs mit hybriden Bedrohungen und der Schaffung der Resilienz unseres Staates geworden sind, übrigens mit großen Schnittstellen zur Klimafolgeschädenbewältigung, wenn wir an Bevölkerungsschutz und Zivilschutz denken und die Aufgaben, die dann von den entsprechenden Einheiten zu leisten sind.“ (27768)

Klimapolitik ist nicht nur auf internationaler Bühne mehr und mehr ein Stichwort dafür, wie man die absehbaren Extremwetterlagen zukünftig halbwegs aushaltbar machen will. Klimapolititk steht dann eher für Klimaanpassung. Und dann wäre man über dem Umweg Klimapolitik wieder bei lauter Infrastrukturmaßnahmen angelangt, wenn z.B. eine stabile Brücke gegen Hochwasser zugleich die Panzer aushält.

Zudem streichen nicht nur die Grünen die Sinnhaftigkeit einer energiepolitischen Wende in Europa weg vom Gas und Öl wegen der unzuverlässigen – weil ja tendenziell Feinde – Lieferanten Russland und USA heraus. Das ist dann Bestandteil der Schaffung „der Resilienz unseres Staates“. Im Kriegsfall sollte man sich auf die potentiellen Gegner nicht verlassen können müssen. Umgekehrt wäre es da schon besser, wenn Europa mit seinem „Green Deal“ andere Staaten von sich abhängig macht in Sachen Energie-Technologie. Letztlich muss nochmal festgehalten werden: Der Sondertopf ist die Möglichkeit zum Geld ausgeben, die konkreten Projekte muss eine neue Regierung erst beschließen. Und da hat dann theoretisch sogar das Begehren der CDU/CSU zur Reaktivierung der Atomkraft seinen CO2-freien Platz im KTF. Und die Atomkraft braucht es ja vielleicht zukünftig auch wieder, damit man sich schrittweise vom Atomschirm der USA und ggf. auch später von Frankreich oder GB befreien kann – indem Deutschland sich die Basis für die Bombe der Bomben selbst schafft.

 

Für Aufregung hat bei der AfD die einleitende Passage des neuen Grundgesetzartikels 143 (h) gesorgt. Da steht:

„Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“

Hier scheint jetzt ein Vorhaben, das sich die vorherige Regierung gesetzt hat, in eine grundgesetzliche Verpflichtung aller zukünftigen Regierungen verwandelt worden zu sein: Klimaneutralität in 20 Jahren. Freilich, ob mit diesem Passus das jetzt genau so gemeint ist oder ob da eher steht, dass das Sondervermögen zum Teil eben jetzt auch für diesen Zweck verausgabt werden kann, müssen ggf. künftige Verfassungsgerichtsurteile klären. Die CDU/CSU scheint das erstmal eher in der zweiten Richtung zu interpretieren und daher juckt das Merz auch nicht und erklärt Richtung AfD:

„Es gibt keine neue Staatszielbestimmung im Grundgesetz. (...) Es ist möglicherweise Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen seit über 30 Jahren in Artikel 20a des Grundgesetzes ein Verfassungsauftrag ist. Und, meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2021 eine Entscheidung getroffen, dass darunter auch Klimaschutz und Klimaneutralität zu verstehen sind. Also, wenn heute das Wort „Klimaneutralität“ in einem hinteren Teil des Grundgesetzes noch einmal auftaucht, dann ist das entgegen dem, was Sie hier behaupten und was Sie in den letzten Tagen versucht haben in der Bevölkerung mit Unsicherheit zu verbinden, einfach falsch. Es ist kein neues Staatsziel; es gibt hier keine Veränderung der Grundlagen unserer Verfassung in dieser Frage.“ (27744)

Merz verweist darauf, dass das Verfassungsgericht 2021 die Pflicht des Staates zur Klimapolitik und zum Hinwirken auf die langfristige Klimaneutralität „nach dem derzeitigen Stand“4 der Wissenschaft aus dem Grundgesetz abgeleitet hat. Dort steht:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ (Artikel 20 (a))

Klimaneutralität anzustreben, sei also längst ein Verfassungsauftrag, so Merz. Zudem mag er auch noch an folgende Einordnung des Verfassungsauftrages seitens des Bundesverfassungsgerichtes gedacht haben:

„Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität. Der Klimaschutz genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen.“5

Damit kann der künftige Kanzler gut leben, weil Schutz des Eigentums und Schutz der Gewerbefreiheit ja auch nicht unerhebliche Verfassungsaufträge an die Politik sind, so dass für Merz sowieso nur mit Wirtschaftswachstum das Klima gerettet werden könne. Und wenn dann weit hinten im Grundgesetz die Klimaneutralität nochmal erwähnt wird, dann macht das nichts. Freilich steht da was von Klimaneutralität bis 2045 und das mag dann in der Zukunft für ein neues Gerichtsurteil eine Relevanz bekommen, aber das ist jetzt erstmal egal: Hauptsache Deutschland rüstet auf.

2. Kriegstüchtig oder bloße Verteidigung?

In allen Debattenbeiträgen derjenigen Politiker*innen, die die Grundgesetzreform befürwortet haben, kommt zum Vorschein, dass alles nur zur Verteidigung diene. Sie legen viel Wert auf sprachliche Nuancen, so dass niemand z.B. von einer Steigerung der Angriffsfähigkeit reden will.

Das ist eine besondere Schönheit moderner Militärpolitik. Alle Staaten der Welt behaupten, dass sie mit der Aufrüstung nur defensive Ziele verfolgen würden, selbst wenn sie aktiv Krieg führen. Wenn das aber stimmen würde, dann könnten sie sich alle ein für alle Mal zusammensetzen und sich wechselseitig darüber aufklären, dass ein großes Missverständnis in der Welt ist und sich zukünftig die Waffen sparen.

Das glauben die Politiker*innen freilich nicht. Alle sehen die Sache so: Die anderen Staaten wollen selbstverständlich über die Grenzen hinweg Ziele verfolgen, die den eigenen souveränen Interessen schaden. Man selber dagegen hat zwar auch viel in der Welt vor, aber nur Selbstverständlichkeiten, die eigentlich keinem anderen Staat irgendwelche Sorgen bereiten müssten und wenn doch, dann ist das im Zweifelsfall der Beweis, dass die anderen Staaten böse, aggressiv und von Gewaltherrschern regiert werden. Dann bleibt einem Staat – hier Deutschland – freilich nichts anderes übrig als die eigenen Interessen und sowieso das Gute in der Welt zu verteidigen.

Dieser Vorwärtsbegriff von Verteidigung hat nur im weitesten Sinne etwas mit der militärischen Scheidung von Angriff und Verteidigung zu tun. Hier wird strategisch unterschieden, ob man eine Stellung halten muss, um dann ggf. woanders durchbrechen zu können. Oder dass das Heimatland verteidigt werden muss, damit die Nachschublinien gehalten werden.

Wenn in der Politik Interessen oder die Basis des Wirtschaftserfolgs in der Welt verteidigt werden müssen, dann dient die Abschreckung dazu, den Gegner davon abzubringen, einen Schaden, den man ihm zufügt, nicht zum Anlass zu nehmen, eine gewaltvolle Korrektur anzustreben. Und diese Abschreckung beschränkt sich bei einer Weltwirtschaftsmacht dann eben nicht auf den regionalen Raum Deutschland, sondern schließt eigentlich alle Weltgegenden ein. Dafür muss Deutschland jetzt gerüstet werden:

Wir geben die Antwort darauf; und es ist eine europäische Antwort aus Deutschland heraus mit der klaren Botschaft: Wir werden unsere Sicherheit, wir werden unseren Wohlstand, wir werden unsere Art, zu leben, verteidigen – egal, wer sie bedroht, egal, ob von innen oder von außen: Wir werden sie verteidigen, meine Damen und Herren.“ (Alexander Dobrindt, CDU/CSU, S. 27757)

„Unsere Art zu leben“ schließt derzeit in Deutschland schlicht ein, den gesamten Globus für das nationale Kapitalwachstum in Beschlag zu nehmen. Und wenn Russland, China und die USA sich da quer stellen – eigentlich, weil sie so ungefähr dasselbe wollen, nur für ihre Nation – dann sollen sie jetzt mit Deutschland rechnen müssen.

 

Falsch und an der Sache vorbei sind daher die linken Einwände in der Bundestags-Debatte. So spricht Sören Pellmann (Die Linke) der Grundgesetzreform den ganzen Kriegstüchtigkeit-Zweck ab, wenn er meint, das alles sei bloß „(…) das von langer Hand vorbereitete Umlenken des gesellschaftlichen Reichtums dieses Landes in die Taschen von Rüstungs- und Baukonzernen.“ Dabei ist er sich dann nicht zu blöd, darauf hinzuweisen:

Niemand leugnet, dass sich dieses Land schützen muss.“ (27772)

Damit lässt dieser Politiker den anderen Kriegsherr*innen nicht nur unbesehen deren Heuchelei durchgehen, dass es bei der ganzen Billionen-Frage doch nur um ein wenig örtlichen Selbstschutz ginge, sondern beteiligt sich an der Illusion, dass ein Leben in Deutschland unterhalb von kriegerischen Erpressungen und Aktivitäten zu haben wäre.

So auch das BSW:

„Erspart uns bitte das Waffenrasseln und die atomare Drohkulisse! Bemüht euch um baldigen Frieden und eine Verständigung mit Russland, mit dem uns viel Gutes verbinden könnte.“ (Jessica Tatti, BSW, S. 27740)

Wovon ist hier Bitteschön mit „uns“ und „Gutes“ die Rede? Deutschland und Russland haben immer schon innerhalb ihrer Sicherheitskonzepte mit einem Atomkrieg oder konventionellen Schlachtplänen kalkuliert und Deutschland macht das jetzt auf neue Weise. Das war und ist weder für die deutsche, noch für die russische Bevölkerung irgendwie was Gutes. Und daher ist das „uns“ schlicht abzulehnen. Wer mit dem Staat nationalistisch eine gemeinsame Sache in seinem Kopf anstellt (Ich = Wir = Deutschland = deutscher Staat), der kauft damit eben ein, dass der Staat dann auch sagt, wann man sein Leben drauf zu geben hat.

 

Daher als Fazit nochmal einen älteren Autor:

Es gibt eine sehr schiefe Berechnung, wenn bei der Forderung dieser Aufopferung der Staat nur als bürgerliche Gesellschaft und als sein Endzweck nur die Sicherung des Lebens und Eigentums der Individuen betrachtet wird; denn diese Sicherheit wird nicht durch die Aufopferung dessen erreicht, was gesichert werden soll;“ (Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 324)

Hegel hat hier durchschaut, dass der Staat, der „unsere Art und Weise zu leben“ gegen andere Staaten behaupten will, im Ernstfall schließlich diese Art und Weise zu leben dran gibt, wenn er seine Souveränität gegen die andere Souveränität durchsetzen will. Das hat Hegel für eine pfiffige Idee des Weltgeistes gehalten. Wir halten das schlicht für ein Prinzip, wie die kapitalistische Staatenkonkurrenz geht und steht und lehnen daher Kapital und Nation und das neue Aufrüstungsprojekt sowieso schlicht ab.

3. Nachtrag: Grundgesetz und Staatsverschuldung was wurde beschlossen?

3.1. Nichtanrechnung bestimmter Verteidigungsausgaben auf die Schuldenbremse

Die Regierungstätigkeit in Bund und Ländern beruht auf Haushaltsplänen, die jährlich vom Parlament beschlossen werden. Erwartete Einnahmen aus Steuern oder Gebühren werden geplanten oder schon feststehenden Ausgaben gegenübergestellt. Höhere Steuern oder Steuersenkungen, höhere Ausgaben oder Kürzungen kommen hier ins Spiel. Zusätzlich finanzieren sich die staatlichen Instanzen durch Staatsverschuldung. Im Ganzen ist so der Haushalt ein in Geld gegossenes politisches Programm, das die Regierungen dann durchaus mit gewissen Freiheiten, aber innerhalb der Schranken des Haushaltsplans abarbeiten.

Im Grundgesetz war immer schon eine beschränkte Erlaubnis zur Staatsverschuldung enthalten. Zuletzt haben Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz in Hinsicht auf die Staatsverschuldung 2009 verändert und die Verschuldungsmöglichkeiten vergleichsweise eingeschränkt – das wird als „Schuldenbremse“ bezeichnet. Die Politik hat sich damit weiterhin erlaubt, sich zu verschulden, aber in engeren Grenzen. Der Grund für die Schuldenbremse waren die ungeheuren Kreditverpflichtungen, die Deutschland damals während der Finanzkrise eingegangen war und die Kreditverpflichtungen, die sich Deutschland zur Krisenbewältigung noch leisten wollte. Relativ zu den vielen neuen Schulden, die nur die Krise aufhalten, also gar keine neue Wachstumsinitiative einleiten sollten, sollte an die Finanzmärkte das Signal ausgehen, dass danach echt wenig neue Schulden gemacht werden würden. In Artikel 143 (d) wurde allerdings eine lange Übergangsfrist beschlossen, so dass der Bund erst seit 2020 die Schuldenbremse anwenden musste.

Im Folgenden wird zunächst enger beschrieben, was jetzt genau geändert wurde. Im Grundgesetz, Artikel 115, Absatz 2 stand seit 2009:

„Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“

Dieser Artikel drückte aus, wie selbstverständlich die Politik mit Staatsverschuldung als Normalfall rechnet. Kann man den ersten Satz noch so lesen, als wenn Kredite eigentlich gar keine Rolle spielen sollten in der Haushaltsplanung, wird im zweiten Satz klargestellt: Ein ausgeglichener und damit grundgesetzlich erlaubter Haushalt liegt vor, wenn neuer Kredit aufgenommen wird, nur begrenzt auf eine Summe die 0,35% vom aktuellen BIP. Das galt für den Bundeshaushalt, zu den Ländern unten mehr.

Bei einem Bruttoinlandsprodukt von ca. 4100 Milliarden Euro im Jahr 2024 kommt da schon ein gehöriger Betrag für die mögliche Kreditaufnahme zusammen, etwa 15 Mrd. €.6 Hier und auch im Folgenden geht es immer nur um die sogenannte Nettoneuverschuldung. Was das heißt, sei kurz anhand des Bundeshaushalts 2024 dargestellt. Der Bund hat in etwa eine Gesamtschuld von 1500 Mrd. €. Diese Summe besteht aus Staatsanleihen, die eine unterschiedliche Laufzeit haben und daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, d.h. zurückgezahlt werden müssen. Hier ist noch gar nicht von den Zinsen die Rede, sondern nur von der Grundschuld. Wenn der Staat vor 10 Jahren eine Staatsanleihe über 1000 € rausgegeben hat und dafür Geld bekommen hat, dann müssen diese 1000 € eben jetzt zurückgezahlt werden, wenn die Laufzeit der Staatsanleihe 10 Jahre war.

Jährlich wird so immer die Zurückzahlung eines Teils der Gesamtschuld fällig. Im Jahr 2024 hat der Bund ca. 467 Mrd. € neue Staatsanleihen ausgeben, also 467 Mrd. € an den Finanzmärkten an Geld eingesammelt. Das nennt sich dann „Schuldenaufnahme am Kreditmarkt (brutto)“.7 Der größte Teil dieser Summe diente dazu diejenigen alten Schulden zurückzubezahlen, die 2024 aufgrund der Laufzeit eben fällig wurden. Mit ca. 430 Mrd. € neuen Schulden wurden also 430 Mrd. € an alten Schulden bezahlt („getilgt“). Im Fachjargon heißt das dann, dass die Schulden „prolongiert“ werden. Alte Schulden werden also nicht mit Steuergeldern, sondern schlicht mit neuen Krediten bezahlt. Das ist in der Sphäre der Staatsverschuldung der Normalfall. Und so ist klar, dass die Gesamtschulden in der Regel niemals weniger werden – im Gegenteil wachsen sie. Die Differenz von 467 Mrd. € an neuen Krediten und den 430 € an Schuldenbezahlung macht dann nämlich die sogenannte „Nettoneuverschuldung“ aus: Im Jahr 2024 waren das 37 Mrd. €. Um diese Summe vergrößerte sich dann die Gesamtschuld.

Erlaubt war der Bundesregierung laut Grundgesetz eine Nettoneuverschuldung von ca. 15 Mrd. €, im Ergebnis hatte sie eine Nettoneuverschuldung von ca. 37 Mrd. €. Wo kommt diese Differenz her?

Das liegt daran, dass der Art. 115, 2 so weitergeht:

„Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen.“

Mit dieser Vorschrift ist dem Bund in konjunkturell schlechten Lagen erlaubt von der 0,35 %-Regel abzuweichen. Er muss darüber aber ein Konto führen und dann in konjunkturell guten Zeiten weniger als 0,35 % Nettoneuverschuldung praktizieren und das „Konto“ wieder ausgleichen.

Zuguterletzt erlaubt das Grundgesetz im Art. 115 noch folgende Abweichung:

„Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.“

Die Schuldenbremse wurde 2009 beschlossen, ab 2020 musste der Bund die Schuldenbremse anwenden: Da kam Corona, danach die Inflation und Energiekostenexplosion im Zuge der Sanktionen gegen Russland. Der Bund hat daher für die Jahre 2020 bis 2023 jeweils eine „außergewöhnliche Notsituation“ beschlossen, so dass in diesen Jahren eh mehr als 0,35% an Nettoneuverschuldung aufgenommen wurde.

Soweit so kompliziert und so deutlich wird: Bundestag und Bundesrat haben sich ins Grundgesetz geschrieben, dass die Nettoneuverschuldung nur begrenzt praktiziert werden darf, diese Beschränkung allerdings zugleich mit Ausnahmen ausgestattet.

Im Großen und Ganzen bleibt es aber dabei: Die Nettoneuverschuldung kann nicht dauerhaft maßlos in Anspruch genommen werden. Eine Bundesregierung kann mit einer Parlamentsmehrheit im Rücken zwar theoretisch immer wieder eine „außergewöhnliche Notsituation“ beschließen, muss dann aber damit rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht – angerufen von der Opposition – die Begründung einer solchen Notsituation nicht einsieht und den Haushalt für nichtig erklärt.

 

Die erste beschlossene Reform des Grundgesetzes im März 2025 besteht darin, dass die Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz in einer besonderen Art und Weise von der Beschränkung der 0,35 %-Regel für die Nettoneuverschuldung ausgenommen werden.

Zunächst: Was bleibt von der alten Regel? Ausgaben für Verteidigung Zivil- und Bevölkerungsschutz in Höhe von 1% des BIP (im Jahr 2024 wären das also 41 Mrd. € gewesen) sollen zukünftig im Rahmen der Schuldenbremse hinsichtlich der erlaubten Nettoneuverschuldung von 0,35% des BIP angerechnet werden. Die 41 Mrd. € Ausgaben für Verteidigung würden also zusammen mit allen anderen Ausgaben (Bildung, Soziales, Wirtschaftssubventionen etc.) zusammengerechnet und dann dem Steueraufkommen gegenübergestellt. Da darf dann nur eine Lücke von 0,35 % des BIP – derzeit etwa 15 Mrd. € – durch Nettoneuverschuldung finanziert werden. Der Rest dieser Ausgabenkonstruktion (Verteidigungsausgaben in Höhe von 1 % des BIP plus alle anderen Ausgaben) muss über Steuern finanziert werden.

Was ist die neue Ausnahme von der 0,35 %-Regel für die Nettoneuverschuldung? Für alles, was sich der Bund über die 41 Mrd. € hinaus an Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz genehmigen will, hat er jetzt freie Fahrt in Sachen Nettoneuverschuldung – da gibt es jetzt keine Beschränkung mehr. Meint also eine Regierung in einem Jahr z.B. 200 Mrd. € für die Militärsachen ausgeben zu wollen, dann darf das Parlament das mit einfacher Mehrheit beschließen und das Finanzministerium organisiert das entsprechende Geld schlicht über die Finanzmärkte. Nur ein Teil der Verteidigungsausgaben – also die erwähnten 41 Mrd. € bzw. 1 % des BIP – gehen dann rechnerisch in die 0,35 %-Beschränkung ein und begrenzen dann die Nettoneuverschuldung für andere gewünschte Ausgaben.

Im Geiste des bisherigen Grundgesetzes kann man also sagen: In Sachen Verteidigungsbereitschaft gilt auf unabsehbare Zeit eine „außergewöhnliche Notsituation“. Die Kompliziertheit mit der neuen 1 %-Regel für die Verteidigungsausgaben, die innerhalb der 0,35 %-Regel für die Nettoneuverschuldung angerechnet werden, dient dazu die zukünftigen Regierungen darauf zu verpflichten, die Strapazierung der Nettoneuverschuldung wirklich nur für zusätzliche Militärausgaben in Anspruch zu nehmen und nicht einfach bislang übliche Militärausgaben in den grenzfreien Verschuldungsraum zu verschieben, um dann einfach ganz andere Projekte im Rahmen der sonstigen 0,35 %-Regel für die Nettoneuverschuldung umzusetzen.

Mit dieser neuen Regel sind noch keine neuen Militärausgaben beschlossen, die müssen jeweils in jedem Haushaltsjahr neu vom Parlament abgesegnet werden. Wenn sich eine Regierungskoalition mit ihrer Parlamentsmehrheit aber einig wird, dann sind den Militärausgaben keine Grenzen mehr gesetzt – es sei denn die Finanzmärkte grätschen dazwischen und wollen dem Bund nicht soviel Kredit geben, wie er will, oder zumindest zu sehr schlechteren Konditionen. Neben der Inflation, die eine Begleiterscheinung einer hohen Staatsverschuldung sein kann, sind ja gerade die Sorgen über eine kontinuierliche Verschuldung an den Finanzmärkten zu erträglichen Konditionen der Grund, warum sich die Politik immer schon allerlei beschränkende Selbstverpflichtungen in das Grundgesetz reingeschrieben hat. Wenn die Finanzmärkte meinen, dass sich ein Staat mit seinen Schulden übernimmt, dann verhindert das nicht nur eine zukünftige Nettoneuverschuldung, sondern zugleich die gewohnheitsmäßige Tour alte Schulden mit neuen Schulden zu bezahlen. Und damit es nicht zu einer skeptischen Einschätzung bei den Finanzmarktaktueren kommt – toi, toi, toi –, wird die künftige Regierung an anderen Ecken der Politik Signale an die Finanzmärkte senden, dass für wirtschaftspolitisch unbrauchbares Zeug freilich jetzt erst recht kein Geld mehr vorgesehen ist. Hohe Verschuldung und hoher Sparwille sind in der Haushaltspolitik zwei Seiten derselben Medaille.

3.2. Die Bundesländer bekommen innerhalb der Schuldenbremse mehr Luft

Jedes Bundesland stellt einen eigenen Haushaltsplan auf. Ein Bundesland plant also eigene Ausgaben in den Bereichen, die in dessen Zuständigkeit fallen, hat eigene Steueraufkommen und verschuldet sich, wenn es meint, mehr Geld ausgeben zu müssen, als an Steuern reinkommt. Nicht nur um die EU-Verschuldungsregeln einzuhalten, die für Gesamtdeutschland und damit allen staatlichen Institutionen (Bund und Länder und Kommunen) gilt, haben sich der Bund und die Länder abgesprochen und im Grundgesetz fixiert, was für die Länder in Sachen Nettoneuverschuldung gehen soll.

Für die Bundesländer galt bislang die Regel im Art. 115 strenger. Sie durften im Grunde seit 2016 gar keine Nettoneuverschuldung mehr in Anspruch nehmen. Mit der jetzigen Reform dürfen sie in ihrer Gesamtheit 0,35 % des BIP an neuen Schulden für Investitionen aufnehmen. Derzeit wäre das ein Betrag von ca. 15 Mrd. €. Ein noch zu machendes Gesetz muss die Aufteilung dieser Gesamtsumme an Schulden auf die einzelnen Bundesländer noch regeln. Diese Regel zielt nicht direkt auf die engeren Militärausgaben ab – welche gar nicht in den Aufgabenbereich der Länder fallen – sondern auf die anvisierten Infrastrukturprojekte, denen auch mit Sondervermögen auf die Sprünge geholfen werden soll:

3.3. Das Sondervermögen

In der Geschichte der BRD gab es immer irgendwelche Grundgesetzartikel, die die Nettoneuverschuldung erlaubte, aber zugleich beschränken sollte. In der Geschichte der BRD gab es zugleich eine große Tradition diese Regeln zu umgehen, indem irgendwelche Sondertöpfe geschaffen wurden, erlaubt durch den Grundgesetzartikel 110. Teils haben diese Sondertöpfe eigene Einnahmequellen, teils dürfen die Sondertöpfe eigenständig Kredite aufnehmen. In diesen Fällen fallen die Sondertöpfe außerhalb des Bundeshaushalts und damit außerhalb der Kreditbegrenzung durch den Artikel 115. Teils gibt es aber Mittel, die aus dem Bundeshaushalt in die Sondertöpfe fließen, dann werden diese Zuflüsse im Haushaltsplan festgehalten und fallen damit unter den Art. 115.

Die verflossene Regierung Scholz hat mit dem militärischen Sondervermögen von 100 Mrd. € (der sog. Doppel-Wums) einen eigentümlichen Weg beschritten. Dieser Sondertopf wurde zwar aus dem Bundeshaushalt herausgerechnet, zugleich aber verfassungskonform abgesichert, indem er mit Hilfe der CDU und damit mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat ins Grundgesetz geschrieben wurde.

Das wird jetzt wieder so gemacht: Das neue Sondervermögen wird als Artikel 143 (h) folgenden Namen tragen: „Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“. Haushaltspolitisch heißt das: In den kommenden 12 Jahren dürfen die Regierungen 500 Mrd. € zusätzlich ausgeben und dafür Kredite aufnehmen, die nicht unter die Schuldenbremse fallen. Davon sollen 100 € Mrd. an die Länder gehen, 100 Mrd. € wiederum in den bereits bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, die restlichen 300 Mrd. € können die künftigen Bundesregierungen mit einfacher Mehrheit verplanen.

In dem „zusätzlich“ steckt noch ein Detailteufel, der die Regierungen verpflichten soll, wirklich neue Investitionen mit den neuen Schulden zu finanzieren und nicht einfach schon bestehende Verpflichtungen. Und mit dem „Investitionen“ wird die langjährige Debatte erneuert, welche Ausgaben eigentlich überhaupt Investitionen sind und welche bloß konsumtiv. Damit wird sich dann ggf. mal wieder das Bundesverfassungsgericht beschäftigen müssen.

3.4. Exkurs zu investiven und kosumtiven Ausgaben

Objektiv sind alle Staatsausgaben konsumtiv. Das Geld wird verausgabt und stellt nützliche Güter oder Dienstleistungen in die Welt. So gibt es gar keinen Unterschied zwischen einer Autobahn oder der Einstellung von Kita-Personal. Beides dient der Unterstützung der privaten Konkurrenzsubjekte beim Geldverdienen, also den Kapitalist*innen, Lohnarbeiter*innen, Selbstständigen usw.. Der Geldseite nach zielen alle Staatsausgaben gar nicht darauf ab, dass dem Staat vermehrtes Geld zurückfließt, wie es bei einem Kapitalvorschuss der Fall ist. Wenn überhaupt, dann sieht die Sache so aus: Die Staatsausgaben mögen die wirtschaftlichen Aktivitäten der Privatsubjekte so anregen, dass sie auf Grundlage der vom Staat hingestellten Gebrauchswerte besser Gelder erwirtschaften können. Der Staat partizipiert dann an der ganzen wirtschaftlichen Aktivität auf eine Art und Weise, die sonst niemand kann: Er nimmt über die Steuern schlicht einen Teil davon weg und für seine eigene Nutzung. Dies ist kein Kapitalrückfluss nach einem erfolgreichen Geschäft mit Profit, sondern ein reines Wegnehmen. Der Staat beschließt seine Einnahmen in Form von Steuern, er verdient kein Geld. Trotz dieses objektiven Tatbestandes versucht der Staat in Gestalt seiner Politiker*innen doch irgendwie einen Unterschied bei seinen Ausgaben rauszuleiern, will also bestimmte Ausgaben als Investition und andere als bloß konsumtiv scheiden. Das ist eine Reaktion auf die Abhängigkeit von den Finanzmärkten beim Schuldenmachen. Die Finanzmärkte selber versuchen – mit allen ideologischen Verrenkungen, die dabei notwendig sind – herauszufinden, welche Staatstätigkeiten sie als Beitrag für ein nationales Wirtschaftswachstum interpretieren können und welche nicht. In dieser Hinsicht wollen dann die Politiker*innen in ihrem Streit über die Definition dessen, was nun investiv oder bloß konsumtiv ist, den Finanzmärkten Signale liefern, dass diese der Inanspruchnahme der Staatsverschuldung vertrauen schenken dürfen.

3.4. Und die EU-Maastricht-Kriterien?

Dass sich die deutsche Politik mit Zweidrittelmehrheit einig wird, dass zukünftig ordentlich aufgerüstet werden soll, ist das eine. Als Mitglied der EU gilt grob, dass die Gesamtverschuldung Deutschlands 60% des BIP nicht überschreiten darf und die Nettoneuverschuldung 3%. Allerdings hat die EU bereits 2024 eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen, so dass die Vorgaben mehr als Richtlinien mit mehr Abweichungsmöglichkeiten verstanden werden. Dies hat Deutschland mitgetragen, um u.a. die gesamteuropäischen Anstrengungen in der Unterstützung der Ukraine zu erhöhen. In diesem Sinne wird Deutschland sich hier selber jetzt mehr leisten können und im Zweifelsfall auf weitere Lockerungen drängen.

 

1Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht, 214. Sitzung, 18. März 2025; https://dserver.bundestag.de/btp/20/20214.pdf; eingesehen am 23.03.2025. Alle Zitate und Seitenangaben im Teil 2 – soweit nicht anders gekennzeichnet – aus dieser Debatte.

2Ausführlich sind die Kriegsgründe Russlands und die Interessen Deutschlands, der EU, und den USA in der folgender Broschüre bestimmt: Wer Frieden will rüste sich zum Krieg - Platon, Cicero, Russland, Ukraine, NATO, EU; https://gegen-kapital-und-nation.org/media/wer_frieden_will_web.pdf

3Zum Gegensatz zwischen Deutschland und China siehe den Text „Der Konflikt zwischen den USA und China“ und hier insbesondere das Ende „Zusatz: Die europäischen Mächte und die Taiwan-Frage“; https://gegen-kapital-und-nation.org/der-konflikt-zwischen-den-usa-und-china/

4Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht, Nr. 31/2021, 29.04.2021; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html; eingesehen am 24.03.2025.

5Ebd.